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Beantwortung einer Anfrage des Stadtrates

30. August 2024 – Michael Schibli (Die Mitte); Sicherheit am Bahnhof Aarau

Sehr geehrte Frau Präsidentin

Sehr geehrte Damen und Herren

Am 17.05.2024 hat Einwohnerrat Michael Schibli (Die Mitte Aarau) eine Anfrage betreffend
die Sicherheit am Bahnhof Aarau eingereicht.

Die Anfrage kann wie folgt beantwortet werden:

Frage 1: Ist ein Projekt geplant mit den involvierten Parteien (Stadt Aarau, SBB, Grundeigentümer, Polizei, private Sicherheitsfirmen), um gemeinsam Lösungen zu erarbeiten für mehr Sicherheit am Bahnhof Aarau?

Der Stadtrat hat im Juni 2024 ein Konzept zum verwaltungsübergreifend koordinierten Umgang mit öffentlichen Räumen verabschiedet. Dieses sieht vor, neben der verbesserten Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung den Dialog mit den relevanten Anspruchsgruppen zu stärken. Das Vorgehen soll anhand eines Pilotbetriebs rund um den Bereich des Bahnhofs eingeführt und getestet werden. Sofern die entsprechenden personellen Ressourcen mit dem Budget 2025 bewilligt werden, kann 2025 mit der langfristig angelegten Gestaltung und Bewirtschaftung des öffentlichen Raumes um den Bahnhof angefangen werden. Erste kleinere Sofortmassnahmen werden bereits 2024 umgesetzt.

Zudem besteht bereits heute eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe, welche im Rahmen des Pilotprojekts SIP regelmässig zusammenkommt und niederschwellige Massnahmen trifft und koordiniert, um Sicherheit und Sauberkeit in der Stadt Aarau zu verbessern und um auf Veränderungen zu reagieren.

Auch finden bereits heute auf verschiedenen Ebenen regelmässige Treffen mit der SBB statt. Unter anderem ist die Stadtpolizei in einer Arbeitsgruppe der SBB vertreten, in welcher Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit am Bahnhof erarbeitet und umgesetzt werden. Umgekehrt ist die SBB-Transportpolizei am „Runden Tisch Jugend“ der Stadt Aarau vertreten.

Frage 2: Ist eine Erhöhung der Präsenz von Sicherheitspersonal am Bahnhof Aarau geplant?

Die Stadtpolizei Aarau investiert bereits jetzt die maximal möglichen Einsatzstunden am Bahnhof Aarau. Eine Erhöhung der Präsenz ist nicht möglich, da die Stadtpolizei mit Einsätzen, welche durch die Kantonale Einsatzzentrale disponiert werden, auch fremdgesteuert wird. Bereits die jetzige Präsenz ist nur mit einer Verzichtsplanung möglich.

Mit der SIP ist ein zusätzliches Element geschaffen worden, welches ebenfalls regelmässig am Bahnhof Aarau präsent ist und die Stadtpolizei ergänzt. Parallel dazu sind auch die Kantons- und die SBB-Transportpolizei am Bahnhof im Einsatz.

Frage 3: Ist eine Verbesserung der Beleuchtung am Bahnhof Aarau geplant?

Aktuell wird eine bessere Beleuchtung der Einsteinpassage geprüft.

Frage 4: Genügt die aktuelle Videoüberwachung der Polizei für ihre tägliche Arbeit?

Die SBB hat seit mehreren Jahren Videokameras in Bahnhöfen, Zügen, Immobilien und weiteren Infrastrukturen in der gesamten Schweiz in Betrieb. Der Einsatz dieser Videokameras ist in der Verordnung über die Videoüberwachung im öffentlichen Verkehr geregelt (VüVÖV, SR 742.147.2). Die SBB entscheiden, wo im Gebäudeinnern Kameras installiert werden. Die Polizei hat nach einem strafrechtlichen Ereignis – auf ein begründetes Gesuch hin – Zugriff auf die entsprechenden Daten. Die Videoüberwachung beim Bahnhofplatz (Bereich zwischen Bahnhofstrasse und Bahnhof SBB, Halle PU Ost) sowie beim Velohaus Bahnhof Süd und der Velostation Bahnhof Nord ist in der Verordnung über die Videoüberwachung der Einwohnergemeinde Aarau (VideoüberwachungsV, SRS 1.3-2 bzw. Anhang § A-1 und § A-3) geregelt. Der Bahnhofplatz sowie die Velostation und das Velohaus werden 24 Stunden videoüberwacht. Bereits heute werden die meisten Delikte im Aufnahmebereich einerKamera verübt. Die Daten werden 7 Tage gespeichert. Der Zugriff auf diese, gestützt auf die Videoüberwachungsverordnung gewonnenen, Daten ist personell eingeschränkt. Zur Auswertung der Daten sind nur die in der Verordnung bzw. im Anhang erwähnten Personen zu den in der Verordnung genannten Zwecken befugt (vgl. §§ 2 und 6 VideoüberwachungsV). Die aktuelle Videoüberwachung ist aus Sicht der Stadtpolizei somit zweckmässig.

Frage 5: Besteht ein Kommunikationskonzept, um Benutzerinnen und Benutzern des Bahnhofs Aarau mit Sicherheitsbedenken zu unterstützen und Tipps zu geben, wie man sich verhalten kann?

Am Bahnhof Aarau sind bereits zahlreiche Massnahmen zu Schutz- und Sicherheitszwecken der Bahnhofnutzer/innen getroffen worden. Grundsätzlich gelten dieselben Verhaltensregeln wie überall im öffentlichen Raum, so dass sich ein spezifisches Verhaltenskonzept für den Bahnhof derzeit nicht aufdrängt. Eine allfällig notwendige Kommunikation betreffend den Bahnhof Aarau würde ad hoc via verschiedenen Medienkanälen erfolgen.

Im Namen des Stadtrats

Dr. Hanspeter Hilfiker

Stadtpräsident

Dr. Fabian Humbel

Stadtschreiber

Die Beantwortung dieser Anfrage verursachte Kosten von 250.- Franken.